Der Bereich Brandschutz wird hauptsächlich durch die jeweils geltende Bauordnung, nach welcher ein Gebäude erstellt wurde oder welcher ein Gebäude zugeordnet ist, den zusätzlichen Vorgaben des jeweiligen Sachversicherers und zu einem kleinen Teil durch technische Regeln für Arbeitsstätten reglementiert. Hier sollte dringend beachtet werden, dass weder die Bauordnung noch der Sachversicherer einen „Bestandsschutz“ kennt. Kommt es zum Schadensfall, wird insbesondere der Sachversicherer prüfen, welche gesetzlichen Vorgaben bestanden zum Zeitpunkt des Schadensfall und welche Vorgaben wurden in der Versicherungspolice getroffen.
Auch im Bereich des Brandschutzes findet sich die Gefährdungsbeurteilung wieder, nur werden hier ausschließlich die Bereiche Brandentstehung und Brandausbreitung betrachtet.
Der komplette oder auch nur teilweise Abbrand einer Betriebsstätte kann, auch ohne Personenschaden, das Ende eines Unternehmens bedeuten.
Nehmen wir als Beispiele eine Zimmerei mit Abbundanlage und ein Möbelgeschäft.
Zimmerei:
Wird in der Zimmerei durch einen Brand und die dadurch notwendigen Löscharbeiten die Abbundanlage und das angrenzende Büro zerstört, verliert dieses Unternehmen vermutlich einen Großteil seiner Kundschaft, da Aufträge nicht mehr bedient werden können.
Zusätzlich zum Verlust der Abbundanlage und der Kundschaft, geht, je nach Stand der Datensicherung vergangener und laufender Projekte, womöglich eine ganze Menge Substanz des Unternehmens verloren.
Jeder Punkt an sich, Verlust der Abbundanlage, Verlust von Teilen der Kundschaft und Verlust der Daten, kann die Zimmerei schwer treffen jedoch bedeutet die Kombination zweier oder aller drei Punkte in der Regel das K.O. für die Zimmerei in der bisherigen Form.
Möbelhaus:
Nehmen wir als nächstes ein Möbelhaus. Bricht hier in der Ausstellung ein Feuer aus, zerstören sowohl Löschwasser als auch die Flammen Teile oder gar die ganze Ausstellung. Sollte der Brand rechtzeitig und mit einem moderatem Löschwassereinsatz bekämpft worden sein, können Brandrauche und möglicherweise giftige Stoffe, die im Zuge der Verbrennung entstehen, die gesamte Ausstellung konterminieren und somit unbrauchbar machen.
In beiden Fällen ist nicht davon auszugehen, dass binnen kürzester Zeit (einige wenige Tage) ein alternativer Standort für die Ausstellung bzw. die Abbundanlage gefunden werden kann und der Betrieb in seiner bisherigen Form wieder aufgenommen werden kann. Wenn dann wirklich alles gegen einen läuft und die Versicherung im Rahmen ihrer Prüfung feststellt, dass der vorbeugende Brandschutz vernachlässigt wurde, besteht an dieser Stelle die große Gefahr, dass die Versicherung die Leistung verweigert.
Unsere Tätigkeit umfasst:
- Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungswegplänen
- Begehung der Betriebsstätte mit Blick auf den Brandschutz
- Beratung zum vorbeugenden Brandschutz
- Beratung zur Ausstattung der Betriebsstätte mit Brandbekämpfungsmitteln
- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und der Ausstattung mit Brandbekämpfungsmitteln
- Schulung der Mitarbeiter zum Brandschutz
- Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen