Datenschutz zählt zu den Themen, welche immer mehr an Brisanz gewinnen und bei vielen Unternehmen und Privatleuten im Gespräch sind. Mit dem endgültigen Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG -neu) zum 25.05.2018 wurde eine einheitliche Rechtsprechung getroffen, wie sie auf der Welt ihres gleichen sucht.
In Zeiten der Digitalisierung und der einhergehenden Speicherung von personenbezogenen Daten auf Servern und in Clouds sowie dem Handel mit eben diesen Daten (wer kennt es nicht, auf einmal befinden sich im E-Mail Postfach Nachrichten von Firmen und Personen, von denen man vorher nie etwas gehört hat) legen die Menschen immer mehr Wert darauf, dass ihre Daten entsprechend geschützt werden.
Nun stehen viele Firmen vor der Frage: „Was muss ich alles machen, um den Vorgaben der DSGVO gerecht zu werden?“ Diese Frage beantworten wir Ihnen gerne und unterstützen Sie auch bei der Abarbeitung der geforderten Dokumentation.
Zwei Dinge seien bereits vorab gesagt:
1. Ein „Heißbesohlung“ in Form einer 2 Stunden „Schulung“ oder eines Vortrages durch die Innung oder der Kreishandwerkerschaft wirft in der Regel mehr Fragen auf, als sie Antworten liefert und eignet sich ganz und gar nicht bei diesem Thema.
2. Nichts machen und alles auf sich zukommen lassen, ist, bei möglichen Busgeldern von 2% – 4 % des Jahresumsatzes, eine sehr teure Alternative.
Unsere Tätigkeit umfasst:
- Erstellung und Aktualisierung des Verfahrensverzeichnisses
- Erstellung und Aktualisierung von Auftragsverarbeitugsverträgen (AVV)
- Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzerklärungen
- Kommunikation mit Behörden
- Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter im Unternehmen